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LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 8 R 314/14 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2015 - L 8 R 314/14 (https://dejure.org/2015,103217)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 12.03.2014 - S 8 R 56/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 8 R 314/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R
Forschungsstudium im Beitrittsgebiet keine gleichgestellte Beitragszeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 8 R 314/14
Abgesehen davon, dass die Beklagte den streitigen Anspruch weder anerkannt noch in irgendeiner Weise eine vom Senat zu beachtende Vergleichsbereitschaft bekundet hätte, kann deshalb lediglich wiederholt werden (s. auch das Aufklärungsschreiben vom 28. Oktober 2014), dass selbst dann, wenn der Kläger tatsächlich eine Lehrtätigkeit an der Universität ausgeübt hätte, dies kein versicherungspflichtiges Arbeitsrechtsverhältnis belegen würde (s. BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 18/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3), und dass auch den Eintragungen von Beträgen in der Spalte "Beitragspflichtiger Bruttoverdienst des Beschäftigten bzw. beitragspflichtige Einkünfte der übrigen Beschäftigten" des SV-Ausweises nicht entnommen werden kann, dass ein Pflichtversicherungsverhältnis außerhalb des durch das Studium vermittelten bestand (…s. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Die gesetzliche Rentenversicherung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, 1965, S. 202 unter "II) Studenten"). - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R
Wertermittlung - freiwilliger Beitrag - Berlin-Ost/DDR - Steigerungsbetrag - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 8 R 314/14
Abgesehen davon, dass die Beklagte den streitigen Anspruch weder anerkannt noch in irgendeiner Weise eine vom Senat zu beachtende Vergleichsbereitschaft bekundet hätte, kann deshalb lediglich wiederholt werden (s. auch das Aufklärungsschreiben vom 28. Oktober 2014), dass selbst dann, wenn der Kläger tatsächlich eine Lehrtätigkeit an der Universität ausgeübt hätte, dies kein versicherungspflichtiges Arbeitsrechtsverhältnis belegen würde (s. BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 18/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3), und dass auch den Eintragungen von Beträgen in der Spalte "Beitragspflichtiger Bruttoverdienst des Beschäftigten bzw. beitragspflichtige Einkünfte der übrigen Beschäftigten" des SV-Ausweises nicht entnommen werden kann, dass ein Pflichtversicherungsverhältnis außerhalb des durch das Studium vermittelten bestand (…s. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Die gesetzliche Rentenversicherung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, 1965, S. 202 unter "II) Studenten").